Aktuelle Informationen zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten niedrigere Umsatzsteuersätze. Lesen Sie hier, was Sie zur Umstellung beachten müssen.

Vor über einer Woche aktualisiert

Die Bundesregierung hat beschlossen, die allgemein geltenden Umsatzsteuersätze ab dem 1. Juli und zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020 zu senken. Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.

In den letzten Tagen seit dem Bekanntwerden der Maßnahme haben wir ToolTime so angepasst, dass die Übergangsphase für unsere Kunden möglichst reibungslos verläuft. Dennoch gibt es einige relevante Informationen zur korrekten Anwendung der reduzierten Steuersätze, die wir Ihnen in diesem Artikel kurz näher vorstellen wollen.

Reduzierte Umsatzsteuersätze ab 1.7.2020

Die Senkung der Umsatzsteuer (USt) von 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Die verminderten Umsatzsteuer-Sätze gelten aktuell bis zum 31. Dezember 2020.

Ausführung der Umsätze entscheidend

Die verminderten USt-Sätze gelten für alle ab 1. Juli 2020 ausgeführten Umsätze. Wann das Entgelt für diese Umsätze vereinnahmt wird, ist nicht von Bedeutung. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Leistungsausführung.

Dies ist z. B.

  • die Verschaffung der Verfügungsmacht (Lieferung von Ware),

  • bei Werklieferungen (Bauleistungen) die Abnahme durch den Erwerber,

  • bei Dienstleistungen (Beratung, Beförderung) das Leistungsende,

  • bei Dauerleistungen (Vermietungen, Leasing, Wartungsverträge) der Tag, an dem der Leistungszeitraum endet.

Nicht maßgebend sind:

  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

  • Bestelleingang

  • Datum der Rechnung

  • Datum der Zahlung

Korrekte Erstellung von Rechnungen in ToolTime

Für die korrekte Rechnungsstellung mit ToolTime ist das Leistungsende ausschlaggebend. Fällt dieses in den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020, dann wird automatischer der reduzierte Umsatzsteuersatz von 16% angewandt. Bitte beachten Sie dies bei der Rechnungsstellung.

Die gleiche Logik gilt natürlich dann auch für das Ende des befristeten Zeitraums. Sollte das Ende des Leistungszeitraums nach dem 31. Dezember 2020 liegen, dann wird ToolTime automatisch wieder den allgemein gültigen Steuersatz von 19% verwenden.

Sollten Sie weitere Fragen zur Anwendung der Steuersätze haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Hinweise für die Verwendung von Angeboten in ToolTime

Wenn Sie Angebote mit ToolTime erstellen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Da in den Angeboten kein Leistungszeitraum ausgewiesen wird, ist hier das Datum das Angebots für die Verwendung des korrekten Steuersatzes maßgeblich. Angebote mit Datum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember werden mit dem reduzierten Steuersatz erstellt.

  • In Einzelfällen kann dies zu unterschiedlichen Steuersätzen führen, wenn Sie aus einem Angebot eine Rechnung erstellen (z.B. Angebotsdatum vor dem 1. Juli 2020, jedoch Leistungsende auf der Rechnung danach).

Wir empfehlen, dass Sie ihre Kunden auf diese Besonderheit in der Übergangsphase gegebenenfalls hinweisen.

Weiterführende Informationen

Rechtlicher Hinweis

Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht um eine abschließende und vollständige Darstellung und ersetzt nicht die steuerrechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs kann daher nicht übernommen werden.

Zu weiterführenden steuerrechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.


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